der Ablauf

Die Bearbeitungszeit der dänischen Behörde beträgt nach korrekter Einreichung eurer Dokumente in der Regel etwa 5 Werktage. Bereits kleinste Fehler oder Unvollständigkeiten können jedoch dazu führen, dass sich die Bearbeitung eures Antrags um bis zu 6 Monate verzögert.

Durch unsere langjährige Erfahrung stellen wir sicher, dass eure Unterlagen korrekt und vollständig eingereicht werden, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Erstkontakt & persönliche Beratung

Zu Beginn findet ein telefonisches Erstgespräch mit unserer Agentur statt. In diesem prüfen wir eure individuelle Situation und klären, welche Unterlagen konkret benötigt werden.

Diese sendet ihr uns anschließend in bestmöglicher Qualität per E-Mail an info@albina-service.com oder über WhatsApp an +49 (0) 173 27 41 41 3. Parallel dazu erhaltet ihr von uns die notwendigen
Formulare, die von euch ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen.

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Übermittlung & Prüfung eurer Dokumente

Sobald uns eure Unterlagen vollständig vorliegen sowie nach erfolgter Zahlung der Gebühr an die dänischen Behörde – nähere Informationen hierzu erhaltet ihr im Verlauf des Prozesses –
übernehmen wir die vollständige Antragstellung bei der zuständigen dänischen Behörde.

2
Terminvereinbarung beim Standesamt

Nach Genehmigung und Erhalt des Ehefähigkeitszeugnisses vereinbaren wir gemeinsam mit euch den gewünschten Hochzeitstermin bei einer geeigneten Kommune. Innerhalb weniger Tage erhalten wir die offizielle Terminbestätigung zur standesamtlichen Trauung.

3
Die Trauung

Ihr reist eigenständig nach Dänemark – wir begleiten euch jederzeit telefonisch bis zum Jawort. Bei Bedarf sind wir euch auch bei der Reiseplanung behilflich. 
Die standesamtliche Zeremonie in Dänemark ist persönlich, herzlich und rechtlich vollständig anerkannt. Ihr könnt die Trauung wahlweise auf Deutsch oder Englisch durchführen lassen.

Direkt nach der Eheschließung erhalten beide Ehepartner vor Ort die dänische Heiratsurkunde, die in 5 Sprachen ausgestellt wird.

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Nach der Rückkehr
Die dänische Heiratsurkunde ist in DE sofort rechtsgültig. Eure Ehe in Dänemark, wird daher in DE, der gesamten EU, sowie in den meisten anderen Ländern (Ukraine, Kasachstan, Russland usw.) offiziell und rechtlich anerkannt.
5

Anerkennung der dänischen Ehe im Ausland

Dank des Bilateralen Abkommens von 1936 zwischen Deutschland und Dänemark – wird die in Dänemark geschlossene Ehe in DE ohne Apostille/Legalisierung anerkannt.

Eine Apostille ist ein internationaler Echtheitsstempel des dänischen Außenministeriums, der die Urkunde bzw. die Ehe weltweit und somit in allen Ländern anerkennungsfähig macht – insbesondere in Nicht-EU Ländern.

Außerhalb der EU (z. B. Schweiz, USA, Australien, Großbritannien, Kanada etc.) gilt dieses
Abkommen nicht. Dort wird idR. eine Haager Apostille auf der dänischen Heiratsurkunde benötigt.

Hinweis: Auch in DE kann in Einzelfällen (z. B. bei Namensänderung, speziellen Behördenverfahren) eine Apostille gefordert werden.

Um mögliche Komplikationen in der Zukunft zu vermeiden, lasst eure dänische Heiratsurkunde vorsorglich mit einer Apostille versehen. So seid ihr auch international auf der sicheren Seite!

Unser Service: Wir übernehmen den gesamten Legalisierungsprozess für euch. Die Bearbeitungszeit beträgt meist 21 Werktage.

Kontaktiert uns für eine unverbindliche Beratung!

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